Ingeborg Benko, Mutter des Tiroler Investors René darf ihre Stifterrechte nicht mehr wie bisher ausüben. Das entschied das Landesgericht Innsbruck am Mittwoch. Ingeborg Benko hatte zwei Privatstiftungen gegründet.

Ingeborg Benko, Mutter des Tiroler Investors René darf ihre Stifterrechte nicht mehr wie bisher ausüben. Das entschied das Landesgericht Innsbruck am Mittwoch. Ingeborg Benko hatte zwei Privatstiftungen gegründet.

Die Klage hatte der Masseverwalter über das persönliche Vermögen von Signa-Gründer René Benko eingebracht. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass Ingeborg Benko keine Änderungen an den Stiftungserklärungen beziehungsweise den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen darf, sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“ tue. Betroffen seien die Laura Privatstiftung in Innsbruck und die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz, sagte Rechtsanwalt Daniel Tamerl von der Innsbrucker Kanzlei CHG.Allein in der Laura, benannt nach Benkos Tochter, sollen Vermögenwerte im dreistelligen Millionenbereich geparkt sein. Der Zweck der Stiftungen soll die Versorgung der Angehörigen sein. René Benko taucht selbst offiziell nicht als Begünstigter auf, über den Umweg seiner Mutter ist er es laut den Anwälten aber wohl.Kein direkter Zugriff für Masseverwalter„Unsere Behauptung lautet, dass Benko weisungsbefugt gegenüber seiner Mutter ist. Seine Mutter muss das aufgrund einer internen Vereinbarung machen. Da braucht es gar keine schriftliche Vereinbarung, das kann mündlich gemacht worden sein. Für uns ist aber das Weisungsrecht auf den Masseverwalter übergegangen“, führte Kanzleigründer Dietmar Czernich aus. Letzteres ist noch nicht rechtskräftig entschieden.Die einstweilige Verfügung für die Mutter gilt ab sofort. Die Stifterrechte kommen damit nicht automatisch dem Insolvenzverwalter zu, er hat keinen direkten Zugriff. Dazu gibt es erst ein Verfahren, das „wahrscheinlich drei oder vier Jahre“ dauern werde, sagte Masseverwalter Andreas Grabenweger.  …Read More

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